Auf den städtisch verwalteten Friedhöfen in Schwalmstadt werden mehrere Gräber seit längerer Zeit nicht mehr in friedhofswürdiger Weise gepflegt bzw. instandgehalten. Das trifft sowohl für die Bepflanzung als auch teilweise für die Grabanlagen (Grabsteine, Einfassungen und Abdeckungen) zu. Desweiteren ist an einigen Grabstätten die Ruhezeit und das Nutzungsrecht abgelaufen.

Soweit die Sorgepflichtigen der einzelnen Grabstätten bekannt waren, wurden diese zur Instandhaltung, Grabpflege, Verlängerung des Nutzungsrechts oder der Grabräumung aufgefordert. Von folgenden Grabstätten konnten die Angehörigen bzw. Sorgepflichtigen bisher nicht ermittelt werden:

Friedhof Treysa

Gräberfeld „N“

Doppelgrab
SCHAUB Konrad * 06.05.1885 + 26.07.1960
SCHAUB Anna Sophie * 10.03.1896 + 12.01.1982

Friedhof Ziegenhain

Gräberfeld „L“

Einzelgrab
HECK Katharina Elisabeth * 25.03.1906 + 02.02.1993
DIETZ Johann Heinrich (Urne) * 04.01.1935 + 31.05.2000

Friedhof Wiera

Gräberfeld „C“

Einzelgrab
BLOCK Barbara Elisabeth * 23.11.1907 + 21.10.1983 
KUSCH Peter Bernhard * 29.01.1951 + 08.06.1987

Wir fordern hierdurch die Angehörigen oder Sorgepflichtigen der vorgenannten Grabstätten auf, sich innerhalb von 4 Wochen mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Hinweise auf mögliche Sorgeberechtigte können bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus Ziegenhain, Wiederholdstraße 24, oder telefonisch unter 06691/207231 angegeben werden.

Sollten nach Ablauf dieser Frist bei der Friedhofsverwaltung keine näheren Angaben über Sorgepflichtige Personen vorliegen, sind wir berechtigt die Grabstätten ohne Anhörung oder Kenntnis der Angehörigen bzw. Sorgeberechtigten abzuräumen und einzuebnen.

Schwalmstadt, den 13.08.2026

           Der Magistrat
   der Stadt Schwalmstadt
   - Friedhofsverwaltung -
gez. Kreuter, Bürgermeister