Die Grundstückseigentümer im geplanten Gewerbegebiet an der A 49 waren am Mittwoch, dem 21. Mai 2025 im Rahmen des Umlegungsverfahrens zu einer Anhörung in das Haus für Gemeinschaftspflege eingeladen. Die Anhörung fand in Form einer allgemeinen Informationsveranstaltung statt. Dabei wurden die Grundzüge einer Umlegung erläutert und der aktuelle Stand der Bauleitplanung vorgestellt. Die entsprechenden  Präsentationen sind beigefügt.