i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB                                                                                                                                                                                          

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 15.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Ascheröder Straße“ beschlossen. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel ist das Ziel der Bebauungsplanänderung die Anpassung der überbaubaren Fläche aufgrund mangelnder Tragfähigkeit des Baugrunds durch die Lage oberhalb eines Deponiekörpers.

Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Treysa an der Marienburger Straße am östlichen Rand der Ortslage von Treysa und weist einen Umfang von rund 0,26 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 29 der Gemarkung Treysa, die Flurstücke 30/47, 30/48, 30/51 und 30/52. Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ascheröder Straße

Planzeichnung: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

In der Zeit vom

04. Mai 2026 bis einschließlich 08. Mai 2026

kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Dienstag: 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 Uhr–12:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr–12:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt

https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html

veröffentlicht.

Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Schwalmstadt, 28.04.2026

DER MAGISTRAT DER STADT SCHWALMSTADT

gez. Kreuter, Bürgermeister