Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 25.06.2026 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 „Ascheröder Straße“ in Schwalmstadt-Treysa zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen (Offenlagebeschluss). Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 befindet sich im Stadtteil Treysa an der Marienburger Straße am östlichen Rand der Ortslage von Treysa und weist einen Umfang von rund 0,26 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 30/47, 30/48, 30/51, 30/52 (Flur 29, Gemarkung Treysa). Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Ascheröder Straße“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 17. August 2026

auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html, veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (bauamt@schwalmstadt.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Ascheröder Straße

Planzeichnung: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35

Schwalmstadt, den 29.06.2026        

DER MAGISTRAT DER STADT SCHWALMSTADT

Ditter, Erster Stadtrat