Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 06.11.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Gartenstraße“ in Schwalmstadt-Ziegenhain gemäß § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben (Aufstellungsbeschluss) und zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen (Offenlagebeschluss). Die Aufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 befindet sich im Stadtteil Ziegenhain an der Gartenstraße (Hausnummer 4a) und weist einen Umfang von rund 0,17 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst hierbei die Flurstücke 112/11 und 112/12 der Flur 12, Gemarkung Ziegenhain.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
- nach Süden durch die Gartenstraße,
- nach Westen und Osten durch die bebauten Grundstücke Gartenstraße 4 bzw. 6,
- sowie nach Norden durch zwei bebaute Grundstücke an der Hessenallee (Hausnummern24 + 26).
und ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 „Gartenstraße“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html, veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (bauamt@schwalmstadt.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Übersicht über die Lage des Aufhebungsbereichs
Schwalmstadt, den 16.06.2026
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Kreuter, Bürgermeister