Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurfsoffenlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in Ihrer Sitzung am 12.12.2024 über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB entschieden und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 36 „Chinapark Quartier“ in Schwalmstadt-Ziegenhain gefasst. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung dem geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 36 „Chinapark-Quartier" sowie zwei Geltungsbereichen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. I/24 zugestimmt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist eine städtebauliche Aufwertung im Bereich des ehemaligen „China-Parks“, einem ehemaligen Gewerbe- und Ausstellungsgelände in Schwalmstadt-Ziegenhain. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes im überwiegenden Teil des Areals. Dabei soll auch ein Standort für eine Kindertagesstätte berücksichtigt werden. Ebenfalls soll die Entwicklung von Möglichkeiten für gewerbliche Nutzungen im Rahmen einer gemischten Nutzung im östlichen Teilbereich an der Junker-Hoose-Straße ermöglicht werden. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Nutzungen erfolgen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Die Flächen des ehemaligen China-Parks sowie angrenzende gewerbliche Flächen Richtung Westen gehören einer lokalen Investoren-Gemeinschaft, die das Areal zeitnah entwickeln will.
Der gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2018 definierte Geltungsbereich wurde im Zuge des Verfahrens entsprechend der städtebaulichen Erfordernisse angepasst. Es wurde ein Bereich an der Erich-Rohde-Straße herausgenommen (Bahneigentum).
Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Chinapark-Quartier" hat nun eine Gesamtgröße von insgesamt 10,13 ha und umfasst:
- in der Gemarkung Ascherode Flur 6 einen Teil des Flurstucks 58;
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 21 die Flurstucke 38, 39, 40, 41, 42, ein Teilbereich des Flurstucks 45 und die Flurstucke 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52;
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 10 die Flurstücke 62, 63/6, 63/7, 63/8, 63/9, 63/10, 63/12, 63/11, 63/12, 63/15, 63/16, 63/17, 63/18, 63/19, 63/20, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/9, 74/10, 74/12, 74/13, 74/14, 74/15, 74/16 und 74/17, darüber hinaus die Flurstücke 109/2, 128/4, 128/6, 127; außerdem wurden die Flurstücke der Straße „An der Seilbach“ von Osten kommenden in den Geltungsbereich mit aufgenommen, dies sind: 186/63, 110/1, 187/63, 128/7 und 113/2 (teilweise);
- und in der Gemarkung Ziegenhain Flur 24 einen Teilbereich des Flurstücks 50/16.

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 36, Stand: November 2024
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt von 2006 ist der Bereich des ehemaligen Chinaparks inklusive damals geplanter Freiflächengestaltung als Sondergebiet (SO) „Messe und Freizeit“ dargestellt. Im westlichen Teil des Plangebiets ist Gewerbegebiet dargestellt. Im Norden an der Erich-Rohde-Straße ist Mischgebiet dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die Bereiche, die als SO „Messe und Freizeit“ bzw. GE dargestellt sind, werden in Wohnbaufläche (W) bzw. gemischte Bauflächen (M) geändert.
Für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. I/24 umfasst der Geltungsbereich 1 eine Größe von 9 ha und folgende Flurstücke:
- in der Gemarkung Ascherode Flur 6 ein Teil des Flurstücks 58;
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 21 die Flurstücke 38, 39, 40, 41, 42, ein Teilbereich des Flurstücks 45 und die Flurstücke 46, 47, 49, 50, 51, 52;
- und in der Gemarkung Ziegenhain Flur 10 die Flurstücke 62, 63/6, 63/7, 63/8, 63/9, 63/10, 63/12, 63/11, 63/12, 63/15, 63/16, 63/17, 63/19, 63/20, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/9, 74/10, 74/12, 74/13, 74/14, 74,15, 74/16 und 74/17, darüber hinaus die Flurstücke 109/2, 128/4, 128/6, 127.
Im Flächennutzungsplan sollen zum Flächentausch derzeit als Bauflächen dargestellte Bereiche rückgewidmet werden. Hierfür ist die Fläche südlich von Ziegenhain in Richtung Loshausen vorgesehen. Diese ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche geplant“ dargestellt. Eine Rückwidmung der Darstellung soll in „Flächen für die Landwirtschaft“ erfolgen.
Für die im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. I/24 geplante Rücknahme umfasst der Geltungsbereich 2 ebenfalls eine Größe von rund 9 ha und folgende Flurstücke:
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 21 ein Teilbereich des Flurstücks 111 sowie ein Teilbereich des Flurstücks 62.

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs 1 der Flächennutzungsplan-Änderung I/24, Stand Mai 2023 (unverändert)

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung Geltungsbereichs 2 der Flächennutzungsplan-Änderung I/24, Stand Mai 2023 (unverändert)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Chinapark Quartier“ in Schwalmstadt-Ziegenhain und der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/24 (Planzeichnung, textliche Festsetzungen bzw. Planzeichen) einschließlich Entwurf der gemeinsamen Begründung sowie dem gemeinsamen Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung und Schallimmissionsprognose kann
in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter:
https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html
eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieses Zeitraums kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt vorgebracht werden. Äußerungen zu der Planung können auch in elektronischer Form per E-Mail an
Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend in Papierform im Stadtbauamt in Schwalmstadt-Treysa, Steingasse 4 (1. OG), 34613 Schwalmstadt während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt:
- Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
- Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen derzeit vor, wurden berücksichtigt und werden mit ausgelegt:
Gutachten, Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen:
- Gemeinsamer Umweltbericht inkl. grünordnerischer Ergänzung (Büro Wette + Gödecke GbR, Stand: Dezember 2024) mit Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen; Anlagen zum Bestandsplan Biotoptypen, Ergebnisbericht faunistische Untersuchungen – Artengruppen Reptilien und Amphibien, Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen „Konversionsfläche“ – Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Tagfalter und Widderchen, Heuschrecken, Ergebnisbericht faunistische Untersuchungen – Haselmaus
- Verkehrsuntersuchung (Hesse und Partner, Stand: November 2024) mit einer Verkehrsabschätzung bezüglich der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes.
- Schallimmissionsprognose, SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, Stand: November 2024) mit der Untersuchung von Gewerbe- und Verkehrslärm sowie Vorschläge für Maßnahmen und Festsetzungen.
- Gutachterliche Stellungnahme zu den landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen mit Geruchs-Isolinie (Landesbetrieb Landwirtschaft, Stand: Februar 2023).
Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden:
- Das Regierungspräsidium Kassel (RP) – Altlasten – (Oktober 2022 / August 2023) hat auf einen für das Plangebiet belastenden Eintrag zu einem Altstandort aus der Altflächendatei des Landes Hessen hingewiesen (wurde zur Kenntnis genommen, in der Begründung die Information aufgenommen und im Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis ergänzt). Die allgemeinen Hinweise zum Thema Bodenschutz wurden zu Kenntnis genommen, das Thema im Umweltbericht betrachtet und dort das Schutzgut Boden ermittelt und bewertet.
- Das Regierungspräsidium Kassel (RP) – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz– (Oktober 2022 / November 2023) hat Hinweise zu einem durch das Plangebiet verlaufenden, verrohrten oberirdischen Gewässer (Entwässerungsgraben) geäußert. Der Anregung, das Gewässer in den Planunterlagen darzustellen und hierbei verrohrte Bereiche entsprechend kenntlich zu machen, wurde gefolgt. Allgemein wurde auf zu beachtende Regelungen zu Gewässerrandstreifen, Verlegung und Offenlegung des Gewässers hingewiesen (Hinweise wurden zur Kenntnis genommen).
- Der Schwalm-Eder-Kreis – Untere Wasserbehörde (Oktober 2022) -hat auf ein Trinkwasserschutzgebiet, die entsprechende Schutzgebietsverordnung sowie auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung vor Baubeginn bei der geplanten (teilweisen) Umverlegung des Entwässerungsgrabens im Plangebiet hingewiesen (Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, entsprechende Hinweise wurden in der Begründung ergänzt).
- Das Regierungspräsidium Kassel (RP) – Immissions- und Strahlenschutz (Oktober 2022) -sowie HessenMobil (November 2022) haben auf die Notwendigkeit eines Immissionsschutz-Gutachtens hingewiesen, um potenzielle Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu minimieren. Auch vom Koordinierungsbüro für Raumordnung und Stadtentwicklung der IHK Kassel-Marburg (November 2022) - kamen Anregungen zum Thema Schallschutz, es wurde diesbezüglich auf die Einbindung der dort ansässigen Unternehmen verwiesen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, ein Verkehrsgutachten und ein Immissionsschutz-Gutachten unter Einbindung der angrenzenden Unternehmen erstellt und die Ergebnisse im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplans berücksichtigt.
- Der Regionalbauernverband Kurhessen - (November 2022, August 2023, September 2023) – sowie der Schwalm-Eder-Kreis – Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung (August 2023) – gaben Anregungen und äußerten Bedenken bezüglich fehlender Berücksichtigung von Emissionsabständen zum angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb sowie der Funktionalität bestehender Entwässerungssysteme (Hinweise wurden zur Kenntnis genommen). Auf die Notwendigkeit eines Gutachtens zu landwirtschaftlichen Geruchsemissionen wurde hingewiesen, um potenzielle Konflikte zwischen der vorhandenen landwirtschaftlichen und den geplanten Nutzungen zu minimieren. Zur Abstimmung der landwirtschaftlichen Belange wurde ein Vor-Ort-Termin vereinbart, bei dem für alle angesprochenen Themen eine gemeinsame Lösung gefunden wurde. Eine gutachterliche Stellungnahme zu den Geruchsemissionen wurde erstellt und die Ergebnisse im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplans berücksichtigt.
- Der Schwalm-Eder-Kreis – Untere Naturschutzbehörde (November 2022 / November 2023) – gab verschiedene Hinweise z.B. zu vorhandenen Schutzgebieten bzw. äußerte Bedenken bezüglich fehlender Berücksichtigung eines vorhandenen Stillgewässers, artenschutzrechtlicher Belange sowie faunistischer Untersuchungen und wies auf die Notwendigkeit eines Umweltberichtes und einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung hin. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, die Bedenken wurden geteilt, dementsprechende Gutachten erstellt und die Ergebnisse im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplans berücksichtigt.
- Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (November 2022, August 2023) - wies auf die Nähe zu den Bodendenkmälern „Südbahnhof“, „Eisenbahn Bad Hersfeld - Treysa“ und „Gesamtanlage Schafhof“ hin. Außerdem gab es Hinweise auf Bodendenkmäler. Entsprechende Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und Erläuterungen in der Begründung ergänzt.
- Der Verband Hessischer Fischer e.V. (November 2023) – gab allgemeine Hinweise zu verschiedenen Themen (u.a. Stillwasserfläche, Entwässerungsgraben, Trinkwasserschutzgebiet). Entsprechende Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und Erläuterungen in der Begründung ergänzt.
- Das Regierungspräsidium Darmstadt - Kampfmittelräumdienst (Dezember 2022) gab einen allgemeinen Hinweis zum Thema Kampfmittel. Dieser wurde zur Kenntnis genommen.
Es sind im Umweltbericht Informationen zu fachgesetzlichen und fachplanerischen Zielsetzungen des Umweltschutzes mit Bedeutung für das Plangebiet, zu gegenwärtigen Nutzungsstrukturen sowie zum derzeitigen Umweltzustand des Plangebietes enthalten, ebenso Informationen zur Umweltwirkung der Planung (Umweltbelange: Fläche, Boden, Oberflächen-/Grundwasser, Klima / Luft, Bevölkerung und menschliche Gesundheit, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter). Der Umweltbericht beinhaltet eine Eingriffsbewertung sowie Maßnahmen und Regelungen zur Minderung, Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt wurde.
Schwalmstadt, 13.01.2025
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
K r e u t e r
Bürgermeister