– Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 "Feuerwehr Frankenhain", den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/27 im Stadtteil Frankenhain sowie am 12. Dezember 2024 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 4 "Feuerwehr Frankenhain" im Stadtteil Frankenhain sowie die Offenlage zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/27 mit dazugehörigen Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und dient der Orientierung. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung.

Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans sind:

Für das Plangebiet ist eine Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehrgerätehaus) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 sowie Abs. 6 BauGB sowie als private Grünfläche vorgesehen. Dieses Ziel stimmt mit der beschlossenen Planung zur Bereitstellung der benötigten Feuerwehreinrichtungen der Stadt Schwalmstadt überein. Es werden die Belange der Feuerwehr und der öffentlichen Sicherheit als bauleitplanerische und städtebauliche Zielsetzungen sowie die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verfolgt.

Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Nutzungen erfolgen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.

Gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches wird hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch öffentliche Darlegung der Planung wie folgt durchgeführt:

 

Die beabsichtigten Planungen werden vom

16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

im Stadtbauamt der Stadt Schwalmstadt, während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr

Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu den Planungen äußern. Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich in Zimmer 2 im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung äußern.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter www.schwalmstadt.de/de/rathaus/bauleitplanung veröffentlicht.

Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.

Hinweis: Nach dem bisherigen Verfahrensstand liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

 

  • Entwurf des Umweltberichts zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Feuerwehr Frankenhain“ in Schwalmstadt, Flächennutzungsplanänderung Nr. I/27 Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung bzw. zum Ausgleich.
  • Artenschutz/Fauna/Grünordnung (Drainageverein Frankenhain; Ortslandwirt; Regionalbauernverband; Fachbereich 60 – Bauen und Umwelt - Schwalm-Eder Kreis; Fachbereich 83 Landwirtschaft und Landentwicklung - Schwalm-Eder Kreis).
  • Landschaftsbild (Bürger:innen).
  • Immissionsschutz (Bürger:innen)

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,

Schwalmstadt, den 13. Dezember 2024

Kreuter, Bürgermeister

Feuerwehr Frankenhain

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4 „Feuerwehr Frankenhain“ und der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/27 der Stadt Schwalmstadt