Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 06.11.2025 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Schwalmstadt (B-Plan Nr. 44 „Am Harthberg“, 1. Änderung) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Nordrand der Ortslage von Treysa und umfasst den Großteil des Geltungsbereichs des bisherigen Bebauungsplans Nr. 44 „Am Harthberg“ – ausgenommen sind insbesondere die Misch- und Wohngebietsflächen am süd- und südwestlichen Rand des Ursprungsplans. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von etwa 35 ha und umfasst die bislang als Gewerbegebiet oder Industriegebiet festgesetzten Flurstücke. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch

  • Die ‚Industriestraße´ im Westen,
  • Die Straßen ‚Am Harthberg‘ und ‚Eisenwinkelweg‘ im Süden,
  • der Flächen mit Gewannbezeichnung „Die zwei Halben Äcker“ im Osten
  • und den Bundesforstflächen im Norden.

und ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Harthberg“, 1. Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 17. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025

 

auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html, veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (bauamt@schwalmstadt.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

  • Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung (auch angrenzend) sowie zur Biotopentwicklung (Fachgutachten: Artenschutzbeitrag, Umweltbericht);
  • Fauna/Artenschutz: Aussagen zur Betroffenheit der Fauna, Festlegung von vorlaufenden Artenschutzmaßnahmen, Information zur Tiefe der Umweltprüfung (Fachgutachten: Artenschutzbeitrag, Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Naturschutz: Aussagen zur naturschutzfachlichen Eingriff-/Ausgleichsplanung, Information zur Tiefe der Umweltprüfung (Umweltbericht, Stellungnahme)
  • Boden: Informationen zu Bodenzustand, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung, Informationen zu Altstandorten (Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Boden + Fläche: Aussagen zur Flächeninanspruchnahme, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, (Begründung, Umweltbericht);
  • Wasser: Aussagen zu Auswirkungen auf die Niederschlagsversickerung (Umweltbericht); Aussagen zur Abwasserentsorgung / Umgang mit Niederschlagswasser (Begründung);
  • Klima: Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf das Kleinklima (Begründung, Umweltbericht);
  • Mensch: Aussagen zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Immissionen Bahnanlagen und Gewerbe, Informationen zur Lage im Bombenabwurfgebiet (Fachgutachten: Schallgutachten, Umweltbericht, Stellungnahmen);
  • Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht).

Harthberg 

Übersicht über die Lage des Geltungsbereichs der Bauleitplanung

 

Schwalmstadt, den 11.11.2025        

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt

Kreuter, Bürgermeister