Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 40 "Schützenwald" sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/30 im Stadtteil Ziegenhain gefasst. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB ein Planungsbüro beauftragt wurde.

Im Schützenwald liegt der Gebäudekomplex der ehemaligen sog. Nachsorgeklinik. Dieser Teil des ehemaligen Kreiskrankenhauses wurde 2006 an Asklepios verkauft. Die Gebäude werden nicht mehr als Nachsorgeklinik genutzt und sind von Asklepios veräußert worden. In den letzten Jahren erfolgten temporäre Nutzungen von Gebäudeteilen (Hebammenpraxis, Dialyse-Praxis, Ausweichräume für Kindertagesstätte). Derzeit gibt es konkrete Überlegungen für die Nachnutzung. Um eine städtebaulich geordnete Entwicklung und die Sicherung der bestehenden Vereinsnutzungen zu gewährleisten, soll nun erstmalig ein Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt werden. Die stadtplanerische Intension des neuen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes (§ 11 Abs. 1, 2 BauNVO). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Lageplan, der zur Orientierung dient, schwarz umrandet. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 2,15 ha. Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortsteils Ziegenhain am Siedlungsrand im Schützenwald.

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die vorhandenen Bauten als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt. Diese Darstellung muss geändert werden bzw. für den Bereich Schützenhaus und Parkplatz angepasst werden. Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche ist zum jetzigen Zeitpunkt obsolet.

Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird hierfür die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ an der Bauleitplanung durch öffentliche Darlegung der Planung wie folgt durchgeführt:

 

Die beabsichtigten Planungen werden vom

 

24. November 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026

auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweise:

  • Die Stadtverwaltung ist vom 24.12.2025 bis 2.1.2026 geschlossen bzw. nur sehr eingeschränkt geöffnet.
  • Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bereits am 13.3.2024 öffentlich bekannt gemacht.
  • Ebenfalls ist seit dem 13.3.2024 eine Veränderungssperre gemäß §16 BauGB in Kraft getreten.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.

Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,

Schwalmstadt, den 18. November 2025

Kreuter, Bürgermeister

Plan Schützenwald

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“