Amtliche Bekanntmachung
zur Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in den Ortsbeirat Niedergrenzebach
Herr Andreas Kater ist mit Hauptwohnung aus Niedergrenzebach verzogen.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herrn Kater aus diesem Gremium fest.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Freie Wähler rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen
Frau Tina Maskos, geb. 1978 in Soltau
Beruf: Sozialpädagogin
wohnhaft: Schulstraße 15, 34613 Schwalmstadt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 14. Juli 2025
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Heinmüller