Nach den Bestimmungen der 1. Ver­ordnung zum Sprengstoffgesetz  ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Dieses Ver­bot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ord­nungswidrigkeit.

Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu be­achten und innerhalb des geschützten – und auch schützenswerten – Bereichs auch konsequent einzuhalten. Auch für die Altstadtbewohner und –besucher bestehen genügend attraktive Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerks, die au­ßerhalb des Gefahrenbereichs liegen.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die Papp-, Kunststoff- und sonstigen Reste des Feuerwerks am nächsten Tag zu beseitigen sind.

34613 Schwalmstadt, 16.12.2025
Der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt

gez. Kreuter, Bürgermeister