Nach den Bestimmungen der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten und innerhalb des geschützten – und auch schützenswerten – Bereichs auch konsequent einzuhalten. Auch für die Altstadtbewohner und –besucher bestehen genügend attraktive Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerks, die außerhalb des Gefahrenbereichs liegen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die Papp-, Kunststoff- und sonstigen Reste des Feuerwerks am nächsten Tag zu beseitigen sind.
34613 Schwalmstadt, 16.12.2025
Der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt
gez. Kreuter, Bürgermeister