Auf Grund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt in ihrer Sitzung am 23. April 2026 folgenden VIII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Mai 1997 beschlossen:
Artikel I
§ 1 erhält folgende Fassung:
„Neben dem Stadtverordnetenvorsteher oder der Stadtverordnetenvorsteherin sind vier stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher bzw. Stadtverordnetenvorsteherinnen zu wählen.“
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung sind folgende Ausschüsse zu bilden:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Stadtmarketing, Digitales und Verkehr"
Artikel II
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt des VIII. Nachtrags zur Hauptsatzung der Stadt Schwalmstadt mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Schwalmstadt, 27. April 2026
Der Magistrat
Der Stadt Schwalmstadt
gez. Tobias Kreuter
Bürgermeister