Was ist zu beachten?

Der eigentlichen Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, besteht somit eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung Ihrer Beurkundung. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Eheschließungstermins, dass die Anmeldung der Eheschließung lediglich eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt

.Auch wenn keiner der Verlobten in Schwalmstadt gemeldet sein sollte, kann eine Eheschließung in Schwalmstadt stattfinden. In diesen Fällen wird die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Wohnsitzstandesamt durchgeführt, welches das Standesamt Schwalmstadt zur Eheschließung ermächtigt.

Für die eigentliche Eheschließung stehen in Schwalmstadt sowohl die historische Hospitalskapelle in Treysa, als auch das Museum der Schwalm in Ziegenhain zur Verfügung.

Eheschließungen können während der allgemeinen Dienstzeiten des Standesamtes, sowie jeden ersten Samstagvormittag im Monat durchgeführt werden. Termine für Eheschließungen werden ausschließlich durch die Standesbeamten, in Absprache mit dem Brautpaar, festgelegt.

Wegen der für die Eheschließung notwendigen Dokumente, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung."

Ansprechpartner



Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email:
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Telefon:

Herr
Dirk
Herter
Email:
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Telefon:
Telefax:
+49 6691 207 44231

Frau
Carmen
Zulauf
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Telefon:

Herr
Kevin
Trübelhorn
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Telefon:
Telefax:
+49 6691 207 44 235

Besondere Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass anlässlich der Trauungen keinerlei Verunreinigung des Trauzimmers und des Außenbereichs durch Werfen von Reis, Konfetti oder sonstigen Materialien gestattet ist.

Trotzdem entstandene Verunreinigungen sind auf Veranlassung des Brautpaares umgehend und  vollständig zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung werden die Reinigungsarbeiten durch die Stadt veranlasst und dem Brautpaar in Rechnung gestellt.