Fachwerkgebäude mit einem Backsteinsockel durch Bäume fotografiert

Trauungen in Schwalmstadt finden auch im Museum der Schwalm statt
Wir möchten Ihnen diesen Ort näher vorstellen, das „Museum der Schwalm“ in Ziegenhain

Das sogenannte "Steinerne Haus" entstand aus dem Burgmannensitz der Herren von Falkenberg aus dem 14. Jahrhundert. Es wurde 1659-60 für den damaligen Festungskommandanten Jakob von Hoff erbaut. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Dreiflügelanlage mit Treppenturm. Seit 1949 beherbergt das Gebäude das Museum der Schwalm.

Das Trauzimmer befindet sich im sog. Willingshäuser Saal im 2. Stock, zu erreichen über eine Wendeltreppe. Umgeben von alten Meisterwerken der Willingshäuser Malerkolonie entfaltet dieser Raum eine ganz besondere Atmosphäre. Das angrenzende Kunstkabinett bietet genügend Platz für einen Sektempfang. Nähere Einzelheiten regeln Sie bitte direkt mit dem Museum.

Auskunft erteilt neben dem Standesamt der Stadt Schwalmstadt das Museum der Schwalm (Tel. 06691 / 3893). Das neue Trauzimmer kann nach Terminabsprache jederzeit besichtigt werden.

Termine für Trauungen werden ausschließlich vom Standesamt vergeben, eine Koordination mit dem Museum ergeht dann von dort aus.

 

Ansprechpartner



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Telefon: +49 6691 207 231
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefax: +49 6691 207 44231

Frau
Carmen
Zulauf
Telefon: +49 6691 207 240
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr
Kevin
Trübelhorn
Telefon: +49 6691 207 235
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefax: +49 6691 207 44 235

Besondere Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass anlässlich der Trauungen keinerlei Verunreinigung des Trauzimmers und des Außenbereichs durch Werfen von Reis, Konfetti oder sonstigen Materialien gestattet ist.

Trotzdem entstandene Verunreinigungen sind auf Veranlassung des Brautpaares umgehend und  vollständig zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung werden die Reinigungsarbeiten durch die Stadt veranlasst und dem Brautpaar in Rechnung gestellt.