Nebenwohnung (Zweitwohnung) anmelden



Melde- und Passamt

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Telefon:

Frau
Charleen
Bässe
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Telefon:
Frau
Barbara
Bätz
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Telefon:
Frau
Larissa
Hain
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Telefon:
Frau
Jutta
Hoos
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Telefon:
Frau
Anne
Banasch
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Frau
Natalie
Tautfest
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Telefon:


Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Teaser

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kurztext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020