Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Reisepass: Verlustanzeige
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Telefon:
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Frau
Charleen
Bässe
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Barbara
Bätz
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Larissa
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Jutta
Hoos
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Frau
Natalie
Tautfest
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Frau
Anne
Banasch
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Link Onlinedienst:
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
- Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.