Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Reisepass: Verlustanzeige
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Telefon:
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Frau
Charleen
Bässe
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Frau
Barbara
Bätz
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Frau
Larissa
Hain
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Frau
Jutta
Hoos
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Telefon:
Frau
Natalie
Tautfest
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Telefon:
Frau
Anne
Banasch
Email:
Link Onlinedienst:
Ansprechpunkt
Volltext
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Reisepass: Verlustanzeige - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Kurztext
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
- Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.