Reisepass: Verlustanzeige



Melde- und Passamt

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

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Frau
Charleen
Bässe
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Frau
Barbara
Bätz
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Frau
Larissa
Hain
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Frau
Jutta
Hoos
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Natalie
Tautfest
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Anne
Banasch
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Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Volltext

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Teaser

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

Kurztext

  • Reisepass Meldung wegen Verlust
  • Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
  • Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.