Die Stadt Schwalmstadt betreibt zurzeit das Verfahren zur Änderung des BebauungsplanesNr. 56 „Autohof an der A 49 – Anschlussstelle Treysa“, Stadtteil Treysa.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich westlich des Stadtteils Treysa im näheren Umfeld der neuen Anschlussstelle der A 49. Das Plangebiet liegt westlich der Sachsenhäuser Straße und nördlich der K 101. Betroffen ist in der Gemarkung Treysa (2059), Flur 2, das Flurstück 70/14 und 70/13 teilweise. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1.368 m².

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       Geltungsbereich ohne Maßstab

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 09.11.2026 bis 11.12.2026 auf der Internetseite der Stadt Schwalmstadt unter der

Adresse https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, öffentlich aus und können während den Dienststunden (Montag und Dienstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

1) Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung);

2)Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;

a. Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass nur artenarme Säume und Gehölze in geringen Umfang betroffen sind.

b. Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine stark eingeschränkte Bedeutung aufgrund der komplett umgebenden Straßen.

c. Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet insgesamt eine geringe Bedeutung zukommt, da die Fläche vollständig durch vormalige Nutzung und Bautätigkeit vorbelastet ist. Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

d.Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass die Flächen des Plangebietes eine geringe Bedeutung haben aufgrund der Kleinflächigkeit des Gebietes.

e. Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass das Landschaftsbild des Planungsraumes durch die Insellage zwischen Verkehrsflächen bestimmt wird. Im Vergleich zum Ursprungsbebauungsplan ergeben sich durch die Verschiebung des Pylons keine Beeinträchtigungen.

f. Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine geringe Bedeutung auf.

g. Kultur- und Sachgüter
Durch die Errichtung des Pylons entstehen keine zusätzlichen Sach- oder Kulturwerte, da er durch die 1. Änderung lediglich nach Süden verschoben wird.

h. Fläche
Mit der Durchführung der Planung kommt es anlagebedingt zu einer Ausweisung von 0,14 ha Fläche für den Pylon, wobei es sich nur bei 0,07 ha um neu beanspruchte Fläche handelt.

3) naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:

  1. Hinweis, dass es sich bei der teils betroffenen Fläche (77,4 qm) mittlerweile um Wald im Sinne des Gesetzes handelt.
  2. Anregung, dass eine fachkundige Umweltbaubegleitung zu gewährleisten und weitere Kontrollen durchzuführen sind.
  3. Hinweis, dass ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden zu beachten ist.
  4. Hinweis, dass keine vollständige Ermittlung des zusätzlichen Eingriffes und eine nachvollziehbare Zuordnung einer erforderlichen Kompensation erfolgt sei.

Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder schriftlich bzw. zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Schwalmstadt personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Schwalmstadt hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.