Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“ im Stadtteil Ziegenhain sowie die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/30 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11. März 2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 24. November 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 24.09.2026 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich, umfasst ca. 2,27 ha und liegt im Stadtteil Ziegenhain in der Gemarkung Ziegenhain, Flur 16. Er umfasst die Flurstücke 3/7 und 3/9 sowie teilweise das Flurstück 3/11. Der Geltungsbereich wird im Norden, Süden und Westen im Wesentlichen durch forstwirtschaftlich genutzte Flächen des Flurstücks 3/11 und im Osten durch forstwirtschaftliche Flächen sowie die landwirtschaftlich geprägte Fläche mit der Teichanlage „Der Große Teich“ (Flurstück 9/1) begrenzt. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung.
Die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung sind:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 und der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete, standortverträgliche Nachnutzung des bereits baulich und infrastrukturell erheblich vorgeprägten Standortes im Schützenwald geschaffen werden. Der Gebäudekomplex der ehemaligen Nachsorgeklinik soll als Sondergebiet bzw. auf Ebene des Flächennutzungsplans als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bildung, Gesundheit und Soziales“ entwickelt werden. Die bestehenden Vereins- und Schießsportnutzungen sollen durch eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Vereinsnutzung“ gesichert werden. Eine eigenständige allgemeine Wohn- oder Gewerbeentwicklung sowie eine flächenhafte Ausdehnung der Bebauung in die angrenzenden Wald-, Grün- und Freiraumstrukturen sind nicht vorgesehen. Die bauliche Entwicklung wird im Wesentlichen auf den vorhandenen Gebäudebestand und bereits versiegelte bzw. anthropogen geprägte Bereiche konzentriert. Vorhandene Wald-, Gehölz-, Baum- und Saumstrukturen sollen dauerhaft gesichert werden. Innerhalb der Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sind bis zu 15 Wohnmobilstellplätze zur vorübergehenden Übernachtung vorgesehen. Saison- und Dauercamping sind ausgeschlossen.
Veröffentlichung und Zugang zu den Unterlagen
Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“ und der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 mit den jeweiligen Begründungen und Umweltberichten, den textlichen Festsetzungen, den Fachgutachten und Anlagen sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter folgender Adresse veröffentlicht:
(siehe auch https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 2, 34613 Schwalmstadt, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Ergänzend wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung jeweils eine Umweltprüfung durchgeführt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden in den in die Begründungen integrierten Umweltberichten beschrieben und bewertet. Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen aus der faunistischen Untersuchung zu Fledermäusen und Amphibien, der Biotoptypenkartierung mit Bestands- und Zielzustand, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie aus Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Umweltberichte zum Bebauungsplan Nr. 40 und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30
Die Umweltberichte, Stand 04. September 2026, behandeln insbesondere die Schutzgüter Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete sowie Wechselwirkungen, Emissionen, Abfälle und Risiken. Für den Bebauungsplan werden außerdem die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Vermeidungsmaßnahmen, grünordnerische Regelungen und das Monitoring dargestellt.
Fläche und Boden
Der Standort ist durch Bestandsgebäude, Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen bereits stark anthropogen überprägt und teilweise versiegelt. Zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten konzentrieren sich im Wesentlichen auf bereits baulich oder infrastrukturell geprägte Bereiche. Konkrete Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen derzeit nicht vor. Bodenschonende Maßnahmen, insbesondere der fachgerechte Umgang mit Oberboden und Bodenaushub sowie die Vermeidung zusätzlicher Verdichtungen, sind zu beachten.
Wasser und Grundwasser
Das Plangebiet liegt in der Zone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Tiefbrunnen Schützenwald“. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten. Überschwemmungs- oder Heilquellenschutzgebiete sind nicht betroffen. Da der Versiegelungsgrad im Wesentlichen unverändert bleibt, werden keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts erwartet. Wasserdurchlässige Beläge und eine Reduzierung des Direktabflusses werden als Minderungsmaßnahmen benannt.
Klima und Luft
Der Geltungsbereich ist nicht als Wärme-Hotspot ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden Bebauung und der geringen Größe der Freiflächen besteht keine wesentliche Bedeutung für die überörtliche Kaltluftbildung. Die umgebenden Wald- und Gehölzflächen übernehmen wichtige Funktionen für Frischluftbildung, Verschattung und lokale Klimaregulation und sollen erhalten werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Lokalklima werden nicht erwartet.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Immissionen und Erholung
Unmittelbar angrenzende Wohnbebauung ist nicht vorhanden. Schützenwald, Großer Teich sowie die vorhandenen Wege- und Freiraumstrukturen besitzen Bedeutung für die Naherholung und werden nicht flächenhaft beansprucht. Durch die Nachnutzung kann der Ziel- und Quellverkehr zunehmen. Als bestehende Immissionsvorbelastungen sind insbesondere die Schießsportanlage und der genehmigte Hubschraubersonderlandeplatz zu berücksichtigen.
Landschaft und Freiraum
Der Standort bildet eine bereits baulich geprägte Siedlungsinsel innerhalb des Schützenwaldes. Eine flächenhafte Erweiterung in den umgebenden Landschaftsraum ist nicht vorgesehen. Wald-, Gehölz- und Saumstrukturen bleiben als landschaftliche und funktionale Begrenzung der baulichen Entwicklung erhalten. Erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden nicht erwartet.
Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt
Das Plangebiet umfasst überwiegend anthropogen geprägte Flächen sowie angrenzende Wald-, Gehölz- und Saumstrukturen. Hochwertige Wald- und Gehölzlebensräume sollen nicht zusätzlich beansprucht werden. Festgesetzte Einzelbäume, Grünflächen, Randeingrünungen sowie Erhaltungsflächen für Gehölze und sonstige Bepflanzungen sollen dauerhaft gesichert werden. Eingriffe in den Waldrand sind zu vermeiden.
Schutzgebiete, Natura 2000 und gesetzlich geschützte Biotope
Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht innerhalb des Plangebietes. Ein geschütztes Biotop befindet sich etwa 150 m östlich. Aufgrund der räumlichen Trennung und der bestandsorientierten Planung werden erhebliche Beeinträchtigungen nicht erwartet. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde werden auch Natura-2000-Gebiete und FFH-Lebensraumtypen nicht beeinträchtigt.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Schützenswerte bauliche Anlagen oder bekannte Denkmäler, die erheblich beeinträchtigt werden könnten, sind nicht bekannt. Bei Erdarbeiten sind die gesetzlichen Anzeige- und Sicherungspflichten für Bodendenkmäler und Bodenfunde zu beachten.
Wechselwirkungen, Emissionen, Abfälle und Risiken
Wesentliche Wechselwirkungen bestehen zwischen Wald- und Gehölzstrukturen, Lokalklima, Landschaftsbild, Erholungsfunktion sowie den Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen. Zusätzliche Emissionen können insbesondere durch Verkehr, Außenbeleuchtung und den späteren Betrieb entstehen. Besondere Abfallmengen oder außergewöhnliche Umweltrisiken werden durch die Planung nicht vorbereitet.
Eingriffsregelung und Kompensation
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung ergibt ein rechnerisches Defizit von 504,60 Biotopwertpunkten bzw. rund 0,08 % des Bestandswertes. Der Zielzustand erreicht damit mehr als 99,9 % des vorhandenen Biotopwertes. Das verbleibende Defizit wird aufgrund der weitgehenden Bestandssicherung als geringfügig bewertet.
Monitoring
Die Umsetzung und Wirksamkeit der Erhaltungs-, Grünordnungs- und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen soll regelmäßig kontrolliert werden. Vorgesehen sind Kontrollen nach Umsetzung, im Fünfjahresrhythmus sowie anlassbezogen. Für die Amphibienleiteinrichtung und gegebenenfalls erforderliche Fledermaus-CEF-Maßnahmen sind ergänzende Funktions- und Erfolgskontrollen vorgesehen.
Faunistische Untersuchung – Fledermäuse und Amphibien
Die faunistische Untersuchung 2026 weist am ehemaligen Klinikkomplex Quartiere bzw. Quartierhinweise für den Kleinen Abendsegler und die Zwergfledermaus nach. Weitere Fledermausquartiere können nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurden regelmäßige Amphibienwanderungen, insbesondere von Erdkröten, über die Zufahrt und Parkplatzbereiche zum Großen Teich festgestellt. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind insbesondere ergänzende Quartierkontrollen vor Eingriffen in den Gebäudebestand, artspezifische Bauzeitenregelungen, ökologische Baubegleitung, ein artenschutzgerechtes Lichtmanagement sowie eine dauerhafte Amphibienleiteinrichtung mit Querungshilfen vorgesehen. Soweit erforderlich, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) umzusetzen. Der vollständige Ergebnisbericht „Schwalmstadt Schützenwald – Faunistische Untersuchungen Fledermäuse und Amphibien“, Wette Gödecke Küneke, Stand 01. September 2026, ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.
Biotoptypenkartierung, Grünordnung und weitere umweltbezogene Festsetzungen/Hinweise
Als Anlagen liegen ein Bestandsplan der Biotoptypenkartierung und ein Plan des Zielzustands vor. Die Planung verfolgt eine weitgehende Sicherung der vorhandenen Flächenkulisse. Zu erhalten sind insbesondere festgesetzte Einzelbäume sowie der Gehölzbestand einschließlich Wurzelraum, natürlichem Unterwuchs, Saum- und Waldbereichen. Die öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sind zu erhalten und landschaftsähnlich zu begrünen. Innerhalb der privaten Grünfläche „Randeingrünung“ sind vorhandene Grünstrukturen und der natürliche Saum zu erhalten.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Unterlagen werden insbesondere mit veröffentlicht bzw. zur Einsicht bereitgestellt. Die nachfolgende Zusammenfassung benennt wesentliche Sachverhalte und die jeweils betroffenen Schutzgüter:
Regierungspräsidium Kassel – Obere Forstbehörde
- keine grundsätzlichen forstrechtlichen Bedenken,
- Hinweis auf die vollständige Einbettung des Plangebietes in den Schützenwald,
- auch Randbereiche können Wald im Sinne des Hessischen Waldgesetzes darstellen,
- dauerhafter Erhalt der Waldflächen erforderlich,
- Rodung oder Waldumwandlung nur mit gesonderter forstrechtlicher Genehmigung.
Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
- Belange oberirdischer Gewässer werden nicht berührt,
- keine Betroffenheit des Hochwasserschutzes.
Regierungspräsidium Kassel – Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
- keine Einträge zu Altflächen oder Grundwasserschadensfällen für die untersuchten Flurstücke,
- keine grundsätzlichen altlasten- oder bodenschutzfachlichen Bedenken,
- unbekannte Bodenverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden,
- bei Auffälligkeiten sind Arbeiten einzustellen und die zuständige Behörde zu informieren.
Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung
- überwiegende Darstellung als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, teilweise Vorranggebiet für Forstwirtschaft,
- Waldflächen sind dauerhaft zu erhalten,
- aufgrund der Nachnutzung eines vorgeprägten Standortes kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung,
- Ausschluss einer allgemeinen dauerhaften Wohnnutzung wird positiv berücksichtigt.
Schwalm-Eder-Kreis – Fachbereich Bauen und Umwelt / Untere Wasser- und Naturschutzbehörde
- Beachtung der Trinkwasserschutzzone IIIB und der Schutzgebietsverordnung,
- keine unmittelbare Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope,
- Beachtung der artenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 44 ff. BNatSchG,
- ergänzende Gebäude- und Habitatprüfungen sowie ökologische Baubegleitung erforderlich,
- Amphibienschutz und tierverträgliche Außenbeleuchtung erforderlich,
- Berücksichtigung der nachgewiesenen Fledermausquartiere und Amphibienwanderungen,
- keine erhebliche Betroffenheit von Natura 2000 oder FFH-Lebensraumtypen,
- Hinweise zu Eingriffsregelung, Grünflächenpflege und Monitoring.
Schwalm-Eder-Kreis – Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung
- keine landwirtschaftlichen Bedenken oder Anregungen,
- erneute Prüfung erforderlich, falls spätere Kompensations- oder CEF-Maßnahmen landwirtschaftliche Flächen beanspruchen,
- derzeit keine konkrete Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen – hessenARCHÄOLOGIE / Denkmalschutz
- keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche,
- Hinweis auf gesetzliche Anzeige-, Sicherungs- und Erhaltungspflichten bei archäologischen Bodenfunden.
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
- vorhandene verkehrliche Erschließung über Krankenhausstraße und Straße „Schützenwald“ mit Anschluss an die B 254,
- derzeit keine eigenen Planungen im betroffenen Bereich,
- keine grundsätzlichen verkehrlichen Bedenken.
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Aus der Öffentlichkeit wurden insbesondere folgende Themen angesprochen:
- besondere Lage des Standortes innerhalb des Schützenwaldes,
- Bedeutung von Wald, Teich und Wegen für die Naherholung,
- bestehende Nutzungen und Immissionsvorbelastungen im Umfeld,
- Schießsportanlage und Hubschrauberbetrieb,
- artenschutzrechtliche Auswirkungen auf Fledermäuse und Amphibien.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nicht erfolgen.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,
Schwalmstadt, den 25.09.2026
Kreuter, Bürgermeister