Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag, den 12.12.2024 den Hebesätze der Grundsteuer A auf 230% und den Hebesatz der Grundsteuer B auf 270%, die ab 01.01.2025 in Kraft treten, beschlossen.

 

Hierzu wurde die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – beschlossen.