Herr Andreas Kater ist nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Ziegenhain gemeldet.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herr Kater aus dem Ortsbeirat Ziegenhain fest.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages FREIE WÄHLER rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen
Herr Hoos, Dennis, Kfz.-Meister, geb. 1978 in Schwalmstadt, Schwalmstadt
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragrafen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 08. Oktober 2026
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Heinmüller