Herr Andreas Kater ist nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Ziegenhain gemeldet.

Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herr Kater aus dem Ortsbeirat Ziegenhain fest.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages FREIE WÄHLER rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen

Herr Hoos, Dennis, Kfz.-Meister, geb. 1978 in Schwalmstadt, Schwalmstadt

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragrafen 25 bis 27 KWG ge­geben.

Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:

Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erhe­ben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zuläs­sig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, min­destens jedoch fünf Wahlberech­tigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberech­tigten müssen mindestens 100 Wahlbe­rechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner­halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchs­frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

34613 Schwalmstadt, 08. Oktober 2026

Die Gemeindewahlleiterin

gez.  Heinmüller