Verfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Autohof an der A 49 – Anschlussstelle Treysa“, Stadtteil Treysa, beschlossen.

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich westlich des Stadtteils Treysa im näheren Umfeld der neuen Anschlussstelle der A 49. Das Plangebiet liegt westlich der Sachsenhäuser Straße und nördlich der K 101. Betroffen ist in der Gemarkung Treysa, Flur 3, das Flurstück 70/14 teilweise. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1.368 m².

Verfahrensstand:

Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage 29. Juli bis einschließlich 05. August 2026 veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung: 

Link zur Bekanntmachung

Bemerkungen:

Im Rahmen der Auslegung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich, per Email an das Bauamt der Stadt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.

Zusätzlicher Hinweis:

Die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel bis zum 26. Aug. 2026.

Zur Verfügung stehende Dokumente: