Verfahren:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 25.06.2026 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Schwalmstadt zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel ist das Ziel der Bebauungsplanänderung die Anpassung der überbaubaren Fläche aufgrund mangelnder Tragfähigkeit des Baugrunds durch die Lage ober-halb eines Deponiekörpers.
Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Treysa an der Marienburger Straße am östlichen Rand der Ortslage von Treysa und weist einen Umfang von rund 0,26 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 30/47, 30/48, 30/51, 30/52 in der Flur 29, Gemarkung Treysa.
Verfahrensstand:
Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage 06. Juni 2026 bis einschließlich 17. August 2026 veröffentlicht.
Link:
Bemerkungen:
Während der Dauer der Veröffentlichung kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse
Zusätzlicher Hinweis:
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Zur Verfügung stehende Dokumente: