Verfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 06.11.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Gartenstraße“ in Schwalmstadt-Ziegenhain gemäß § 12 Abs. 6 BauGB aufzuheben (Aufstellungsbeschluss) und zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen (Offenlagebeschluss).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 befindet sich im Stadtteil Ziegenhain an der Gartenstraße (Hausnummer 4a) und weist einen Umfang von rund 0,17 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst hierbei die Flurstücke 112/11 und 112/12 der Flur 12, Gemarkung Ziegenhain.

Verfahrensstand:

Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage 22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026 veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung:

Link zur Bekanntmachung

Bemerkungen:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlicher Hinweis:

Die Aufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Zur Verfügung stehende Dokumente: