Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.
Abfallerzeugernummer
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Ordnungsamt
Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
Email:
Telefon:
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Herr
Peter
Staufenberg
Email:
Telefon:
Ansprechpunkt
Volltext
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft - (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Teaser
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb abholen lassen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal