Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.