Angriffe durch Tiere



Ordnungsamt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

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Herr
Peter
Staufenberg
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Link Onlinedienst:

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Beschreibung

Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

  • Menschen
  • anderen Tiere oder
  • die Verkehrssicherheit

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
 

  • Angriffe durch Tiere Verfolgung
  • bei gegenwärtiger Gefahr durch Tiere Polizei oder Rettungsleitstellen informieren
  • bei Hundebeißvorfällen und sonstigen Gefährdungen durch Hunde umgehend Anzeige erstatten
  • Zuständig: Ordnungsbehörde oder Polizei
     

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

Anträge / Formulare

Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
 

Rechtsbehelf

Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

Verfahrensablauf

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
     

Fristen

Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

Bearbeitungsdauer

Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

Kosten

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023