Bauberatung allgemein



Bauamt

Steingasse 4

34613 Schwalmstadt

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Telefon:

Herr
Alexander
Inden
Leitung Bauamt
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Herr
Rainer
Strehl
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weiterführende Informationen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Volltext

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Teaser

Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.

Voraussetzungen

Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Verfahrensablauf

Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.

Urheber

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kurztext

  • Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung
  • Informationen zu Formalitäten und Chancen auf Genehmigung des Bauvorhabens
  • Beratung Bauherrschaft und sonstiger am Bau Beteiligter
  • In den Fällen der §§ 63 bis 65 Hessischer Bauordnung (HBO)
  • im Falle des § 65 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind
  • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
     

Kosten

DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Fachlich freigegeben am

27.9.2023