- Antrag auf eine Baugenehmigung stellen - Verwaltungsportal Hessen
Bauberatung allgemein
Bauamt
Steingasse 4
34613 Schwalmstadt
weiterführende Informationen
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Volltext
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Handlungsgrundlage(n)
Teaser
Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.
Voraussetzungen
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Verfahrensablauf
Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.
Urheber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kurztext
- Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung
- Informationen zu Formalitäten und Chancen auf Genehmigung des Bauvorhabens
- Beratung Bauherrschaft und sonstiger am Bau Beteiligter
- In den Fällen der §§ 63 bis 65 Hessischer Bauordnung (HBO)
- im Falle des § 65 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind
-
Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Kosten
DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Fachlich freigegeben am
27.9.2023