Befreiung von der Ausweispflicht



Bürgerbüro

Bürgerbüro

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:

Frau
Anne
Banasch
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Frau
Charleen
Bässe
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:
Frau
Barbara
Bätz
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:
Frau
Larissa
Hain
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:
Frau
Jutta
Hoos
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:
Frau
Natalie
Tautfest
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:


Ansprechpunkt

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

Volltext

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
     

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Keine.