An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Befreiung von der Ausweispflicht
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Bürgerbüro
Bürgerbüro
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
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Telefon:
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Frau
Anne
Banasch
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Barbara
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Jutta
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Frau
Natalie
Tautfest
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Ansprechpunkt
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Volltext
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Befreiung von der Ausweispflicht - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Keine.