Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU-/EWR): umschreiben



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Beschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • Ausländischer Führerschein
  • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Fristen

Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017