sowie anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen.
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Standesamt Schwalmstadt
Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
sowie anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen.
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung am