Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Telefon:
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Frau
Anne
Banasch
Email:
Frau
Charleen
Bässe
Email:
Telefon:
Frau
Barbara
Bätz
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Telefon:
Frau
Larissa
Hain
Email:
Telefon:
Frau
Jutta
Hoos
Email:
Telefon:
Frau
Natalie
Tautfest
Email:
Telefon:
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
-
Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019