Kircheneintritt/Kirchenaustritt



Melde- und Passamt

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

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Frau
Anne
Banasch
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Frau
Charleen
Bässe
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Frau
Barbara
Bätz
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Larissa
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Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Beschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Zuständigkeit

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

  • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

  • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
     

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019