Personalausweis beantragen
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und "Passfotos" auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Ansprechpunkt
Zuständig sind:
- Personalausweisbehörden (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretungen im Ausland
erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Volltext
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Handlungsgrundlage(n)
Teaser
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Kurztext
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
-
Personen müssen Personalausweis beantragen, wenn
- sie über 16 Jahre sind und
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
-
Online-Ausweisfunktion
- bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen automatisch aktiviert
- ermöglicht digitale Identifizierung gegenüber Behörden oder Unternehmen, wenn eine selbst gewählte, 6-stellige PIN gesetzt wurde
- für Kinder unter 16 Jahre können nur erziehungsberechtigte Personen einen Antrag stellen
-
Gültigkeit des Personalausweises verfällt vorzeitig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Personalausweis beantragen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Spezieller Hinweis für - Stadt Schwalmstadt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Personalausweis in Schwalmstadt - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 22,80
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: EUR 10,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: EUR 6,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 30,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Spezieller Hinweis für - Stadt Schwalmstadt
Ausstellung eines Personalausweises bei Personen unter 24 Jahren(Erstausstellung, Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf)
Gebühr: 22,80 €
Ausstellung eines Personalausweises bei Personen ab 24 Jahre(Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf)
Gebühr: 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 10,00 €
Fristen
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
2.12.2025