- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- aktueller Kartenführerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", Verwendungszweck „K09),
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr;
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als 2 Jahre;
- Funktions- und Leistungstest für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nicht älter als 1 Jahr (mit folgenden Inhalten: Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
- Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Für Taxen:
- Nachweis der Fachkenntnis durch die IHK
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung, wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Behörde zu führen ist.