Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb
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Ordnungsamt
Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
Email:
Telefon:
Beschreibung
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Keine.