Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Nebenwohnung (Zweitwohnung) zur Hauptwohnung Statuswechsel
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Ansprechpunkt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Teaser
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Zweitwohnung / Nebenwohnung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
17.12.2020