An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Straßenreinigung
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Ordnungsamt
Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
Email:
Telefon:
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Herr
Peter
Staufenberg
Email:
Telefon:
Ansprechpunkt
Volltext
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Straßenreinigung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.