Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis



Gewerbeamt und Gaststätten

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Telefon:

Herr
Tim
Wiegand
Telefon:
Telefax:
+49 6691 207 44 229


Beschreibung

Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fristen

Keine.

Kosten

Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.

Dokuments

Eingehend
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA

    Dokumenttyp: Bescheid
    Benötigte Signatur: Keine Signatur
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid
    Benötigte Signatur: Keine Signatur
  • Formloser Antrag

    Dokumenttyp: Antrag
    Benötigte Signatur: Keine Signatur