Wählbarkeitsbescheinigung



Melde- und Passamt

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

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Frau
Barbara
Bätz
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Frau
Natalie
Tautfest
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Larissa
Hain
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Anne
Banasch
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Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Zuständigkeit

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Hinweise (Besonderheiten)

Für weitere Informationen: