Weiße Ware (Ausgabe von Abfuhrkarten)



Bürgerbüro

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Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

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Zulauf
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Ansprechpunkt

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Volltext

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Formulare

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Teaser

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Voraussetzungen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kurztext

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
  • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
  • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)

Kosten

keine

Fristen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.3.2022