die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Wohnsitz Abmeldung
Melde- und Passamt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Ansprechpunkt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Volltext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Wohnsitz Abmeldung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)
Fachlich freigegeben am
27.5.2025