Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/24 im Stadtteil Ziegenhain Hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.36 „Chinapark Quartier“ im Stadtteil Ziegenhain beschlossen. In diesem Zuge muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Mischgebiets.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/24 einschließlich Begründung vom
13.11. bis einschließlich 27.11.2023
zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt in Schwalmstadt-Treysa, Steingasse 4 (1.OG) öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.
Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplan-Änderung werden zusätzlich im Internet auch auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html
Im Rahmen dieser Auslegungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.
Der Geltungsbereich 1 der Flächennutzungsplanänderung entspricht dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 36 ohne die Flächen nördlich der ehemaligen Bahntrasse und umfasst eine Fläche von 9 ha und folgende Flurstücke:
- in der Gemarkung Ascherode Flur 6 ein Teil des Flurstücks 58;
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 21 die Flurstücke 38, 39, 40, 41, 42, ein Teilbereich des Flurstücks 45 und die Flurstücke 46, 47, 49, 50, 51, 52;
- und in der Gemarkung Ziegenhain Flur 10 die Flurstücke 62, 63/6, 63/7, 63/8, 63/9, 63/10, 63/12, 63/11, 63/12, 63/15, 63/16, 63/17, 63/19, 63/20, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/9, 74/10, 74/12, 74/13, 74/14 und 74/15, zudem wird durch Flurstückszerlegung im Kataster aus einem Teilbereich des Flurstücks 74/13 ein neues Flurstück 74/X gebildet (die Flurstücksnummer und Fläche wird erst mit der Erteilung der Fortführungsmitteilung bestandskräftig), darüber hinaus die Flurstücke 109/2, 128/4, 128/6, 127.
Der Geltungsbereich 2 der Flächennutzungsplanänderung (Rücknahmefläche) befindet sich südlich von Ziegenhain Richtung Loshausen und umfasst 9 ha auf folgenden Flurstücken:
- in der Gemarkung Ziegenhain Flur 21 ein Teilbereich des Flurstücks 111 sowie ein Teilbereich des Flurstücks 62.
Eine Übersicht der Geltungsbereiche ist auf der nachfolgenden Karte dargestellt:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro (ANP Kassel) mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt, den 02.11.2023
Kreuter, Bürgermeister