Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Teaser
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a. - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Kurztext
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Wenn die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht gewünscht ist, dann kann dieser widersprochen werden.
- Hierzu muss gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
14.7.2022