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Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung (Covid-19) ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die durch Quarantänemaßnahmen oder andere Covid-19-bedingte Einschränkungen einen Verdienstausfall erlitten haben, eine finanzielle Entschädigung zu beantragen. Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Anspruch schnell und unkompliziert geltend machen.


Link Onlinedienst:
Onlineservice Verdienstausfallentschädigung (Covid-19)


Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung Ihrer Zahlungsverpflichtungen bequem online zu stellen. Eine Stundung ermöglicht es Ihnen, die Zahlungspflicht vorübergehend auszusetzen oder in Raten zu begleichen, falls Sie sich aktuell in einer finanziellen Notlage befinden.


Link Onlinedienst:
Onlineantrag auf Stundung



Formular Einzugsermächtigung der Stadt Schwalmstadt (PDF)


Herr
Maik
Schmitt
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Telefon:
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Onlineservice Meldung Spielapparatesteuer


Beschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
 
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

zuständige Stelle

Steueramt der Kommune

Zuständigkeit

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Handlungsgrundlage(n)

§ 7 Absatz 2 Gesetze über kommunale Abgaben (KAG)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

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mit Bürgermeister Tobias Kreuter

donnerstags zwischen 16:00 und 17:30 Uhr

im Rathaus Ziegenhain.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Kontakt

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