• Aktuelles
  • Bauen / Umwelt
  • Bürgerservice
  • Leben
  • Politik
  • Rathaus
  • Wirtschaft / Verkehr
  • Gästeinformationen
Stadt Schwalmstadt
Stadt Schwalmstadt

Werkzeuge zur Barrierefreiheit öffnen
  • Home
  • Kontakt
  • Rathausöffnungszeiten
  • Citymap
  • Suchen

    Erweiterte Suche
  • Notrufnummern
  • Suche
Menü

Menü

Gästeinformationen

Bürgerinformationen

  • Aktuelles aus Schwalmstadt
    • Aktuelle Nachrichten
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Stellenausschreibung
    • Bürgerservice
      • Abfall
      • Behörden
      • Bürgerbüro
      • Ehrenamt
      • Energieberatung
      • Formulare
      • Fundbüro - Fundsachen
        • Fundsachen
        • Fundanzeige
        • Verlustanzeige
        • Online Suche
      • Gebühren Wasser / Abwasser
      • Gemeinschaftshäuser
      • Grußwort des Bürgermeisters
      • Heiraten
      • Hessische Energiesparaktion
      • Stadtbücherei
      • Störungsmelder
      • Strom- / Gasversorgung
      • WLAN
      • Zulassungsstelle
    • Digitales Rathaus
    • Politik
      • Magistrat
      • Ortsvorsteher
      • Stadtverordnetenversammlung
        • Protokolle
        • Sitzungstermine
      • Ratsinformationssystem
    • Rathaus
      • Amtliche Bekanntmachungen
      • Ansprechpartner
      • Ausbildung
      • Bauleitplanung
      • Daten-Zahlen-Fakten
      • Digitales Rathaus
      • Haushalts- / Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse
      • Kompass
      • Ortsgerichte
      • Personalrat
      • Praktikum & Bundesfreiwilligendienst
      • Rathäuser
      • Satzungen
      • Schiedsamt
      • Sichere Kommunikation
      • Stellenausschreibung
      • Verwaltungsstruktur
      • Was-erledige-ich-wo?
    • Familie + Kinder
      • Familienzentrum und Elternschule
      • Frauenbüro
      • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Soziale Einrichtungen
      • Jugendarbeit der Stadt Schwalmstadt
      • Tageselternverein
    • Gesundheit
      • Apotheken
      • Ärzteverzeichnis
      • Diakonie
      • Heilpraktiker
      • Krankenhäuser
      • Physio, Ergo, Krankengymnastik + Massagen
      • Tierärzte
    • Leben
      • Bürgerbus
      • Integrationsguide – Flüchtlingshilfe
      • Gemeinschaftshäuser
      • Kirchen
      • Märkte
      • Partnerstädte
      • Schwälmer Tafel
      • Stadtteile
      • Vereine & Verbände
    • Senioren
      • Ansprechpartner Soziales & Gesellschaft Seniorenbeauftragter
      • Ambulante Dienste
      • E-Lotsen
      • Reisen
      • Seniorennachmittage
      • Seniorenbeirat
      • Seniorensport
      • Sicherheitsberater
      • Sprechtage
      • Treffpunkte
      • Wohnen im Alter
    • Bauen + Wohnen
      • Baugebiete
      • Erhebungsbogen Hausanschluss zur Planung eines Wärmenetzes
      • Erhebungsbogen Nahwärmeerfassung
      • Förderprogramm Landkreis Stärkung alter Ortskerne
      • Glasfaser Aktuell
      • Imagekampagne Bauen und Wohnen in der Schwalm-Aue
      • Immobilienmarkt
      • Innenstadtentwicklung
      • Sprechstunde Bauaufsicht
    • Nachhaltigkeit + Umwelt
      • Carsharing
      • E-Lade-Infrastruktur
      • Förderprogramme Schwalm-Eder-Kreis
      • Invasive Arten
      • Klimaschutz
      • Radverkehrskonzept
      • Standortkonzept PV-Freiflächen
      • Standortkonzept Windenergie
    • Verkehr
      • ICE-Bahnhof
      • Baustellenauskunft
      • Bus
      • Parkhaus
    • Wirtschaft + Gewerbe
      • Coworking Space Schwalmstadt
      • Einzelhandel
      • Förderdatenbank
      • Förderprogramm Leerstand
      • Gewerbegebiete
      • Gewerbepark Harthbergkaserne
      • Industriepark AREA49
      • Industrie- und Gewerbebetriebe
      • Virtuelles Gründerzentrum
      • Zweckverband Schwalm
    • Allgemeine Informationen
      • Allgemeine Wasserinformation
      • Ansprechpartner
      • Öffnungszeiten
      • Störung melden
    • Wasserversorgung
      • Bauwasser
      • Gebühren Wasser / Abwasser
      • Kundeninformation - Wasser
      • Miete Wasserzähler
      • Onlinetermin Wasserzähler Wechsel
      • Trinkwasserqualität in Schwalmstadt
      • Wasserstandzähler
      • Wasserzählerablesung - Ultraschall- Funkwasserzähler

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207-0

sicherer Datenverkehr Sichere Kommunikation / Datenverkehr

Kontaktformular Öffnungszeiten RathäuserNotrufnummern
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutz
  1. Alle Themen
  2. Standesamt & Friedhofsverwaltung
  3. Ehe und Familie

Digitales Rathaus

Ehe und Familie


Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231
Herr
Kevin
Trübelhorn
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 235
Telefax: +49 6691 207 44 235
Frau
Carmen
Zulauf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 240

Link Onlinedienst: Onlineantrag einer Geburtsurkunde


Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Volltext

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

Handlungsgrundlage(n)

  • § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


 Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Beantragung per Post oder Fax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Geburtsurkunde; Ausstellung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung
  • Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen, Ort und Tag seiner Geburt sowie die Angaben zu den Eltern
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters
  • Anträge können stellen:
    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Beantragung erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt

Kosten

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro) , sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.10.2022



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Link Onlinedienst: Onlineantrag Eheurkunde

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231
Herr
Kevin
Trübelhorn
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 235
Telefax: +49 6691 207 44 235
Frau
Carmen
Zulauf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 240

Ansprechpunkt

Das Standesamt,

  • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
  • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
     

Volltext

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
 

Hinweise (Besonderheiten)

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

  • Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“

Handlungsgrundlage(n)

  • §§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
  • § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
  • § 55 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Teaser

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
  • Sie sind die Eltern der Ehegatten
  • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
 
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Eheschließung
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

 
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Eheurkunde beantragen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Kurztext

  • Eheurkunde Ausstellung
  • Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen
  • sie enthält:
    • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung
    • Ort und Tag der Geburt der Ehegatten
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • ggf. weitere Angaben aus dem Register, etwa Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod 
  • Zuständig:
    • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen wurde.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt, welches die Eheschließung nachbeurkundet hat, die Eheurkunde aus.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

23.9.2022

 Zurück zur Übersicht

Alle Themen

Abfall & Umweltschutz

Anmeldung & Kontakt

Bauamt

Gewerbeamt

KFZ

Melde-/ Pass- und Ausweiswesen

Ordnungsamt

Recht & Ordnung

Standesamt / Friedhofsverwaltung

Steueramt / Finanzverwaltung

Tierhaltung

Unternehmensstart & Gewerbezulassung

Wahlamt

Wasser / Abwasser

Bürger*innen- Sprechstunde

mit Bürgermeister Tobias Kreuter

donnerstags zwischen 16:00 und 17:30 Uhr

im Rathaus Ziegenhain.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Kontakt

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207-0

Kontaktformular Öffnungszeiten Rathäuser

  • Home
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • RIS
  • Login
  • Cookie-Einstellungen
nach Oben
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz