• Aktuelles
  • Bauen / Umwelt
  • Bürgerservice
  • Leben
  • Politik
  • Rathaus
  • Wirtschaft / Verkehr
  • Gästeinformationen
Stadt Schwalmstadt
Stadt Schwalmstadt

Werkzeuge zur Barrierefreiheit öffnen
  • Home
  • Kontakt
  • Rathausöffnungszeiten
  • Citymap
  • Suchen

    Erweiterte Suche
  • Notrufnummern
  • Suche
Menü

Menü

Gästeinformationen

Bürgerinformationen

  • Aktuelles aus Schwalmstadt
    • Aktuelle Nachrichten
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Stellenausschreibung
    • Bürgerservice
      • Abfall
      • Behörden
      • Bürgerbüro
      • Ehrenamt
      • Energieberatung
      • Formulare
      • Fundbüro - Fundsachen
        • Fundsachen
        • Fundanzeige
        • Verlustanzeige
        • Online Suche
      • Gebühren Wasser / Abwasser
      • Gemeinschaftshäuser
      • Grußwort des Bürgermeisters
      • Heiraten
      • Hessische Energiesparaktion
      • Stadtbücherei
      • Störungsmelder
      • Strom- / Gasversorgung
      • WLAN
      • Zulassungsstelle
    • Digitales Rathaus
    • Politik
      • Magistrat
      • Ortsvorsteher
      • Stadtverordnetenversammlung
        • Protokolle
        • Sitzungstermine
      • Ratsinformationssystem
    • Rathaus
      • Amtliche Bekanntmachungen
      • Ansprechpartner
      • Ausbildung
      • Bauleitplanung
      • Daten-Zahlen-Fakten
      • Digitales Rathaus
      • Haushalts- / Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse
      • Kompass
      • Ortsgerichte
      • Personalrat
      • Praktikum & Bundesfreiwilligendienst
      • Rathäuser
      • Satzungen
      • Schiedsamt
      • Sichere Kommunikation
      • Stellenausschreibung
      • Verwaltungsstruktur
      • Was-erledige-ich-wo?
    • Familie + Kinder
      • Familienzentrum und Elternschule
      • Frauenbüro
      • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Soziale Einrichtungen
      • Jugendarbeit der Stadt Schwalmstadt
      • Tageselternverein
    • Gesundheit
      • Apotheken
      • Ärzteverzeichnis
      • Diakonie
      • Heilpraktiker
      • Krankenhäuser
      • Physio, Ergo, Krankengymnastik + Massagen
      • Tierärzte
    • Leben
      • Bürgerbus
      • Integrationsguide – Flüchtlingshilfe
      • Gemeinschaftshäuser
      • Kirchen
      • Märkte
      • Partnerstädte
      • Schwälmer Tafel
      • Stadtteile
      • Vereine & Verbände
    • Senioren
      • Ansprechpartner Soziales & Gesellschaft Seniorenbeauftragter
      • Ambulante Dienste
      • E-Lotsen
      • Reisen
      • Seniorennachmittage
      • Seniorenbeirat
      • Seniorensport
      • Sicherheitsberater
      • Sprechtage
      • Treffpunkte
      • Wohnen im Alter
    • Bauen + Wohnen
      • Baugebiete
      • Erhebungsbogen Hausanschluss zur Planung eines Wärmenetzes
      • Erhebungsbogen Nahwärmeerfassung
      • Förderprogramm Landkreis Stärkung alter Ortskerne
      • Glasfaser Aktuell
      • Imagekampagne Bauen und Wohnen in der Schwalm-Aue
      • Immobilienmarkt
      • Innenstadtentwicklung
      • Sprechstunde Bauaufsicht
    • Nachhaltigkeit + Umwelt
      • Carsharing
      • E-Lade-Infrastruktur
      • Förderprogramme Schwalm-Eder-Kreis
      • Invasive Arten
      • Klimaschutz
      • Radverkehrskonzept
      • Standortkonzept PV-Freiflächen
      • Standortkonzept Windenergie
    • Verkehr
      • ICE-Bahnhof
      • Baustellenauskunft
      • Bus
      • Parkhaus
    • Wirtschaft + Gewerbe
      • Coworking Space Schwalmstadt
      • Einzelhandel
      • Förderdatenbank
      • Förderprogramm Leerstand
      • Gewerbegebiete
      • Gewerbepark Harthbergkaserne
      • Industriepark AREA49
      • Industrie- und Gewerbebetriebe
      • Virtuelles Gründerzentrum
      • Zweckverband Schwalm
    • Allgemeine Informationen
      • Allgemeine Wasserinformation
      • Ansprechpartner
      • Öffnungszeiten
      • Störung melden
    • Wasserversorgung
      • Bauwasser
      • Gebühren Wasser / Abwasser
      • Kundeninformation - Wasser
      • Miete Wasserzähler
      • Onlinetermin Wasserzähler Wechsel
      • Trinkwasserqualität in Schwalmstadt
      • Wasserstandzähler
      • Wasserzählerablesung - Ultraschall- Funkwasserzähler

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207-0

sicherer Datenverkehr Sichere Kommunikation / Datenverkehr

Kontaktformular Öffnungszeiten RathäuserNotrufnummern
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutz
  1. Alle Themen
  2. Standesamt & Friedhofsverwaltung
  3. Tod und Bestattung

Digitales Rathaus

Tod und Bestattung



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231
Herr
Kevin
Trübelhorn
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 235
Telefax: +49 6691 207 44 235
Frau
Carmen
Zulauf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 240

Link Onlinedienst: Sterbeurkunde online anfordern


Ansprechpunkt

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Handlungsgrundlage(n)

  • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG)

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 

Teaser

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Sterbeurkunde Ausstellung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Kurztext

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
  • eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung,
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Beantragung über: Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.

Kosten

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231
Herr
Kevin
Trübelhorn
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 235
Telefax: +49 6691 207 44 235
Frau
Carmen
Zulauf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 240

Link Onlinedienst: Sterbefall online melden


Ansprechpunkt

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Volltext

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Teaser

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Sterbefall anzeigen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

  • Sterbeurkunde

Handlungsgrundlage(n)

  • §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

5.2.2016



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231

Link Onlinedienst: Antrag zur Umbettung von Leichen und Ascheresten


sowie  anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen.



Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231

Link Onlinedienst: Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen




Standesamt Schwalmstadt

Wiederholdstraße 24

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 0

Herr
Dirk
Herter
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 231
Telefax: +49 6691 207 44231
Herr
Kevin
Trübelhorn
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207 235
Telefax: +49 6691 207 44 235

Link Onlinedienst: Onlineantrag Bestattung


Ansprechpunkt

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Wichtiger Hinweis

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Volltext

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Bestattung - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Handlungsgrundlage(n)

  • Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
  • Personenstandsgesetz

Kosten

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

5.1.2017

 Zurück zur Übersicht

Alle Themen

Abfall & Umweltschutz

Anmeldung & Kontakt

Bauamt

Gewerbeamt

KFZ

Melde-/ Pass- und Ausweiswesen

Ordnungsamt

Recht & Ordnung

Standesamt / Friedhofsverwaltung

Steueramt / Finanzverwaltung

Tierhaltung

Unternehmensstart & Gewerbezulassung

Wahlamt

Wasser / Abwasser

Bürger*innen- Sprechstunde

mit Bürgermeister Tobias Kreuter

donnerstags zwischen 16:00 und 17:30 Uhr

im Rathaus Ziegenhain.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Kontakt

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207-0

Kontaktformular Öffnungszeiten Rathäuser

  • Home
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • RIS
  • Login
  • Cookie-Einstellungen
nach Oben
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz