sowie anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen.
Standesamt Schwalmstadt
Wiederholdstraße 24
34613 Schwalmstadt
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung am