Steuer + Finanzen

Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt


Herr
Maik
Schmitt
Email:
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Telefon:


Ansprechpunkt

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Volltext

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Teaser

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

7.7.2023